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Berkatal Bote
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berkatal, mit 2 Teilgeltungsbereichen, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 (2) BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird hiermit bekannt gemacht, dass der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal am 01.04.2025 beschlossene Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 2 Teilgeltungsbereichen Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode nebst Begründung und Umweltbericht in der Veröffentlichungsfrist vom

24. April 2025 bis 23. Mai 2025

auf der Homepage der Gemeinde Berkatal unter https://www.berkatal.de/seite/435626/bauleitplanung-laufende-verfahren.html zur Einsicht und zum Download bereitgestellt wird. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan. Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Berkastraße 54, 37297 Berkatal zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (info@planung-henke.de) oder bei Bedarf mündlich, schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

• Begründung mit Umweltbericht: Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden- und Wasserhaushalt, Fläche, Klima und Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild und Erholungswert, Kulturgüter und sonstige Sachgüter.

• Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, Kompensationsmaßnahmen

• Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Sachverhalten abgegeben:

Alternativenprüfung des Standortes, diese wurde im Umweltbericht durchgeführt. Lärmschutzkonflikt in Bezug auf Kindergarten und Sportplatznutzung, eine zeitgleiche Nutzung erfolgt jedoch nicht, weshalb eine mögliche Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht besteht. Grundwasserschutz durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sicherstellen. Altlasten sind nicht vorhanden. Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz werden auf der Planurkunde aufgenommen, Beachtung des Gewässerrandstreifens. Regenwasser soll ortsnah versickert werden oder in Gewässer eingeleitet werden. Beachtung der Starkregenereignisse.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Der Geltungsbereiche der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in folgender Übersicht dargestellt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 (3) BauGB

Wir weisen gemäß § 4 b BauGB darauf hin, dass das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen durchgeführt wird.

Berkatal, den 16. April 2025
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Berkatal
Dr. Bergner
Bürgermeister