Am 15. Mai wird die zweite Rate der Gemeindesteuern und -abgaben (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gebühr für Niederschlagswasser, Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühr) fällig.
Die Steuer- und Abgabepflichtigen, die kein Lastschrifteinzugsverfahren mit der Gemeindekasse vereinbart haben, werden gebeten, die zweite Rate ihrer Steuer- bzw. Abgabepflicht an die Gemeindekasse zu überweisen.
Berkatal, 02.05.2024