Immer mehr Versicherte nutzen ihr Mitspracherecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationseinrichtung. Dies hat die Deutsche Rentenversicherung Hessen bei ihrer Vertreterversammlung am 17.04.2026 in Kassel mitgeteilt.
Mit der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts durch den Gesetzgeber zum 01.07.2023 haben Versicherte direkt im Reha-Antrag die Möglichkeit, bis zu drei Wunsch-Kliniken anzugeben. Seitdem hat sich der Anteil der bewilligten Anträge mit ausgefülltem Klinikwunsch, die beim hessischen Sozialversicherungsträger für eine allgemeine medizinische Rehabilitation eingingen, nahezu verdoppelt.
Ob die Wünsche berücksichtigt werden, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel müssen die gewählten Einrichtungen mit der Deutschen Rentenversicherung zusammenarbeiten, nach gesetzlichen Standards qualifiziert sein, die Krankheit der versicherten Person behandeln und zeitnah einen Platz frei haben.
Weitere Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Hilfe bei der Auswahl einer passenden Klinik bieten die Online-Portale www.meine-rehabilitation.de und www.drv-reha.de.