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Berkatal Bote
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sonderabfallentsorgung

Die nächste Sammelaktion für Sonderabfälle in Kleinmengen in der Gemeinde Berkatal wird am

Montag, den 03. Juni 2024

zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Ortsteil Hitzerode

Sportplatz,

Lange Straße

10.30 - 10.50 Uhr

Ortsteil Frankershausen

Bushaltestelle

Am Wasser

11.00 - 11.20 Uhr

Ortsteil Frankenhain

Bushaltestelle Meißnerstraße

11.30 - 11.45 Uhr

Die nachstehenden Annahmebedingungen sind zu beachten.

Berkatal, 16.05.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal
Dr. Bergner
Bürgermeister
Annahmebedingungen

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis (kommunale Schadstoffsammlung)

1.

Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2.

Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

3.

Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

4.

Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung.

Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behälters darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

5.

Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten

  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden

  • nicht näher definierbare Abfälle

  • vermischte Sonderabfälle

  • Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse

  • Autoreifen

  • Munition

  • Kampfstoffe

  • Druckgasflaschen

  • infektiöse Abfälle

  • radioaktive Abfälle

  • Sprengstoffe

  • Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

6.

Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7.

Für nachfolgend genannte Abfälle gibt es weitere Entsorgungswege

  • Dispersionsfarben / Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie ”Am Breitenberg” in Meißner- Weidenhausen. Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

  • ausgehärtete Farben und Lackreste / Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

  • entleerte Behälter / Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

  • Altöl / Rückgabe beim Händler

  • Altmedikamente / Rückgabe bei den Apotheken

8.

Das Fachpersonal kann lediglich von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle abweisen.