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Berkatal Bote
Ausgabe 27/2024
Pressemitteilungen anderer Behörden und Verbände
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Pressemitteilungen anderer Behörden und Verbände

Der Werra-Meißner-Kreis setzt zum 61. mal die Tradition der Kreisseniorennachmittage fort und lädt alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 80. Lebensjahr in gewohnter Weise zu einem geselligen Beisammensein ein.

Die Kreisseniorennachmittage finden in diesem Jahr wieder an zwei Standorten statt.

Vorgesehen sind je zwei Nachmittage im Bürgerhaus Wehretal-Reichensachsen und im Bürgerhaus in Hessisch Lichtenau.

Alle Seniorinnen und Senioren, welche das 80. Lebensjahr vollendet haben und aus den Kommunen Eschwege, Herleshausen, Meinhard, Ringgau, Sontra, Wanfried, Wehretal und Weißenborn kommen, möchten wir am 24. oder 25. September 2024 jeweils in der Zeit von 14.15 Uhr bis 17.30 Uhr ins Bürgerhaus Wehretal-Reichensachsen einladen.

Für Seniorinnen und Senioren, die über 80 Jahre sind und aus den Kommunen Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Großalmerode, Hessisch Lichtenau, Meißner, Neu-Eichenberg, Waldkappel und Witzenhausen kommen, finden die Kreisseniorennachmittage am

07. oder 08. Oktober 2024

jeweils in der Zeit von 14.15 Uhr bis 17.30 Uhr

im Bürgerhaus in Hessisch Lichtenau

statt. Wir freuen uns, möglichst viele der Geladenen als Gäste begrüßen zu dürfen.

Die Einladungen werden den Seniorinnen und Senioren in den nächsten Tagen postalisch zugehen.

An den Kreisseniorennachmittagen werden auch Landrätin Nicole Rathgeber oder stellvertretend der Erste Kreisbeigeordnete Friedel Lenze teilnehmen und Grußworte an die teilnehmenden Seniorinnen und Senioren richten. Anschließend warten Kaffee und Kuchen sowie ein buntes Unterhaltungsprogramm auf die Gäste. Wie gewohnt werden die ältesten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Geburtstagsjubilarinnen und -jubilare an jedem Tag besonders geehrt.

Die Anmeldungen nehmen die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen bis zum 17. Juli 2024 entgegen.

Die Teilnahme privater Begleitpersonen ist nicht möglich, da die Betreuung der Gäste durch Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes, der Land- und/oder Turnerfrauen und der Kreisbediensteten ausreichend sichergestellt wird.