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Berkatal Bote
Ausgabe 28/2025
Kirchliche Nachrichten
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Kirchliche Nachrichten

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

im Namen des Vorstands laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung am Montag, den 21. Juli 2025, um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus von Frankershausen ein.

Anlass der Versammlung ist die notwendige Überarbeitung unserer am 25. März 2025 beschlossenen Satzung. Diese Anpassung ist aufgrund formaler Unstimmigkeiten erforderlich, um die finale Eintragung in das Vereinsregister zu gewährleisten.

Da der Beschluss über die Satzung für die Zukunft unseres Vereins von entscheidender Bedeutung ist, hoffen wir auf Ihre zahlreiche Teilnahme.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Beschluss Satzungsänderung:

alt

§ 7 2. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Einladung (auch per Mail, Fax oder soziale Medien) oder durch Veröffentlichung in den örtlichen Mitteteilungsorganen der Gemeinde Berkatal („Berkatal-Bote“) und der Gemeinde Meißner ("Werra-Rundschau") oder durch Bereitstellung auf den Internetseiten der Gemeinde Berkatal unter www.berkatal.de und der Gemeinde Meißner unter www.gemeinde-meissner.de.

§ 7 Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind abzuhalten,

a.

wenn die Mehrheit des Vorstandes es schriftlich mit Tagesordnung beantragt

oder

b.

wenn 1/3 der Mitglieder dies unter Abgabe einer Tagesordnung schriftlich verlangen.

§ 7 5. Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wird schriftlich mit einer Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen.

neu

§ 7 2. Die Einladung erfolgt durch schriftliche Einladung (auch per Mail) und durch Bereitstellung auf den Internetseiten der Gemeinde Berkatal unter www.berkatal.de und der Gemeinde Meißner unter www.gemeinde-meissner.de.

§ 7 4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind abzuhalten,

a.

wenn die Mehrheit des Vorstandes es schriftlich mit Tagesordnung beantragt oder

b.

wenn 1/3 der Mitglieder dies unter Abgabe einer Tagesordnung schriftlich verlangen.

c.

Wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

§ 7 5. Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wird schriftlich mit Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen.

Beschlussvorschlag: Die Mitgliederversammlung möge der oben dargestellten Änderung der Satzung zustimmen.

Die Änderung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

3.

Unvorgesehenes

4.

Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen
gez. 1. Vorsitzender