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Berkatal Bote
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal hat in ihrer Sitzung am 16.06.2015 die zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Berkatal mit Inkrafttreten zum 01.07.2015 und folgende Jahre beschlossen.

Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten. Aus diesem Grund wird auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Jahr 2026 verzichtet.

Die Hundesteuer beträgt jährlich

für den ersten Hund

72,00 €

für den zweiten Hund

120,00 €

für jeden dritten und jeden weiteren Hund

180,00 €

für einen gefährlichen Hund

600,00 €

Die Hundesteuer wird jeweils am 15.08.2026 oder zu den im letzten Bescheid ausgewiesenen Terminen fällig.

Die Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Bekanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides ergeben würden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal, Berkastr. 54, 37297 Berkatal, Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer nicht aufgehoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.

Berkatal, 15.01.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal
Dr. Bergner, Bürgermeister