Am 15. August wird die dritte Rate der Gemeindesteuern und -abgaben (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gebühr für Niederschlagswasser, Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühr) sowie die Hundesteuer fällig.
Die Steuer- und Abgabepflichtigen, die kein Lastschrifteinzugsverfahren mit der Gemeindekasse vereinbart haben, werden gebeten, die dritte Rate ihrer Steuer- bzw. Abgabepflicht sowie die Hundesteuer an die Gemeindekasse zu überweisen.