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Berkatal Bote
Ausgabe 34/2025
Pressemitteilungen anderer Behörden und Verbände
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Pressemitteilungen anderer Behörden und Verbände

Die nächste Sammelaktion für Sonderabfälle in Kleinmengen in der Gemeinde Berkatal wird am

Mittwoch, den 27. August 2025

zu folgenden Zeiten durchgeführt:

Die nachstehenden Annahmebedingungen sind zu beachten.

Berkatal, 21.08.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal
Dr. Bergner, Bürgermeister
Annahmebedingungen

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis (kommunale Schadstoffsammlung)

1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.

Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behälters darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

5. Nicht angenommen werden:

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten
  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden
  • nicht näher definierbare Abfälle
  • vermischte Sonderabfälle
  • Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse
  • Autoreifen
  • Munition
  • Kampfstoffe
  • Druckgasflaschen
  • infektiöse Abfälle
  • radioaktive Abfälle
  • Sprengstoffe
  • Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7. Für nachfolgend genannte Abfälle gibt es weitere Entsorgungswege:

  • Dispersionsfarben: Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie ”Am Breitenberg” in Meißner-Weidenhausen.
  • ausgehärtete Farben und Lackreste: Entsorgung zusammen mit dem Restmüll
  • entleerte Behälter: Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt
  • Altöl: Rückgabe beim Händler
  • Altmedikamente: Rückgabe Apotheken oder kostenfreie Annahme auf der Deponie s.o.

8. Das Fachpersonal kann lediglich von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle abweisen.