Die Planunterlagen wurden dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 26.08.2025 hat das Regierungspräsidium Kassel die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode wirksam.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Internet unter
https://www.berkatal.de/
aufgerufen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/.
Darüber hinaus können die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung, Berkastraße 54, 37297 Berkatal während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr) eingesehen und über die Inhalte Auskunft verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wanfried unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.