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Berkatal Bote
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berkatal, mit 2 Teilgeltungsbereichen, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal hat am 24.06.2025 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berkatal, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode beschlossen.

Die Planunterlagen wurden dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 26.08.2025 hat das Regierungspräsidium Kassel die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode wirksam.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Internet unter

https://www.berkatal.de/

aufgerufen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/.

Darüber hinaus können die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung, Berkastraße 54, 37297 Berkatal während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr) eingesehen und über die Inhalte Auskunft verlangt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wanfried unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in folgender Übersicht dargestellt:

Berkatal, den 01. September 2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal
Dr. Bergner
Bürgermeister