Grundsteuer:
Der Steuersatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) beträgt nach Beschluss der Gemeindevertretung Berkatal vom 11.12.2024 mit Wirkung zum 01.01.2025 320 v.H. (anstatt bisher 400 v.H.). Der Steuersatz für die Grundsteuer B beträgt nach Beschluss der Gemeindevertretung Berkatal vom 11.12.2024 mit Wirkung zum 01.01.2025 320 v.H. (anstatt bisher 400 v.H.).
Der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt Eschwege-Witzenhausen festgesetzt. Auf Grund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides erhebt die Gemeinde Berkatal unter Anwendung der vorstehenden Hebesätze die Grundsteuer A oder B. Trotz abgesenkten Steuerhebesatz kann es wegen der Neufestsetzung der Steuermessbeträge durch die Grundsteuerreform in vielen Fällen zu einer Erhöhung der Steuerlast kommen. Einwendungen gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid sind daher an das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen, Schlesienstraße 2, 37269 Eschwege, zu richten.
Abwasserbeseitigung:
Die Gemeinde Berkatal erhebt nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.11.2014 seit dem 01.01.2015 getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr beträgt lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024 ab dem 01.01.2025 3,85 €/cbm. Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr bildet für das Jahr 2025 der Frischwasserverbrauch des Jahres 2024.
Neben der verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr erhebt die Gemeinde Berkatal zur Deckung von Fixkosten eine Grundgebühr.
Die Grundgebühr beträgt lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024 ab dem 01.01.2025 gestaffelt nach der Zählergröße
| • | Qn 2,5 / Q3 | = 4 | 5,00 € |
| • | Qn 6 / Q3 | = 10 | 10,00 € |
| • | Qn 10 / Q3 | = 16 | 15,00 € |
| • | Qn 15 / Q3 | = 25 | 22,50 €. |
Die Niederschlagswassergebühr beträgt lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024 ab dem 01.01.2025 0,77 €/qm. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangt/gelangen kann.
Wasserversorgung:
Bei der Wasserversorgung ist die Gebühr der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) unterworfen, diese beträgt 7 %. Die Frischwassergebühr beträgt lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024 ab dem 01.01.2025 2,65 €/cbm netto = 2,84 €/cbm brutto. Grundlage für die Berechnung der Frischwassergebühr bildet für das Jahr 2025 der Frischwasserverbrauch des Jahres 2024.
Neben der verbrauchsabhängigen Frischwassergebühr erhebt die Gemeinde Berkatal zur Deckung von Fixkosten eine Grundgebühr.
Die Grundgebühr beträgt lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2024 ab dem 01.01.2025 gestaffelt nach der Zählergröße
| • | Qn 2,5 / Q3 | = 4 | 9,00 € netto | = | 9,63 € brutto. |
| • | Qn 6 / Q3 | = 10 | 18,00 € netto | = | 19,26 € brutto. |
| • | Qn 10 / Q3 | = 16 | 27,00 € netto | = | 28.89 € brutto. |
| • | Qn 15 / Q3 | = 25 | 40,50 € netto | = | 43,34 € brutto. |