aufgrund Amtsaufgabe durch den bisherigen Inhaber ist die ehrenamtlichen Tätigkeiten als Schiedsperson in der Gemeinde Berkatal neu zu besetzen.
Das Schiedsamt in Hessen basiert auf dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) und § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO).
Die Hauptaufgabe des Schiedsamts ist die außergerichtliche Streitschlichtung, um Konflikte schnell, unbürokratisch und kostensparend zu lösen.
Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Sie arbeiten ehrenamtlich.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, wird gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung Berkatal, Frau Felmeden (telefonisch 05657/9891-0 oder per E-Mail: gemeinde@berkatal.de) in Verbindung zu setzen.