Am 15. November wird die vierte Rate der Gemeindesteuern und -abgaben (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gebühr für Niederschlagswasser, Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühr) sowie die Pacht fällig.
Die Steuer- und Abgabepflichtigen, die kein Lastschrifteinzugsverfahren mit der Gemeindekasse vereinbart haben, werden gebeten, die vierte Rate ihrer Steuer- bzw. Abgabepflicht sowie die Pacht an die Gemeindekasse zu überweisen.