Die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal hat in ihrer Sitzung am 16.06.2015 die zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Berkatal mit Inkrafttreten zum 01.07.2015 und folgende Jahre beschlossen.
Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten. Aus diesem Grund wird auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Jahr 2025 verzichtet.
Die Hundsteuer beträgt jährlich
für den ersten Hund — 72,00 €
für den zweiten Hund — 120,00 €
für jeden dritten und jeden weiteren Hund — 180,00 €
für einen gefährlichen Hund — 600,00 €
Die Hundesteuer wird jeweils am 15.08.2025 oder zu den im letzten Bescheid ausgewiesenen Terminen fällig.
Die Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Bekanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides ergeben würden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal, Berkastr. 54, 37297 Berkatal, Widerspruch eingelegt werden.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer nicht aufgehoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.
Berkatal, 20.01.2025 | Der Gemeindevorstand |
| | Der Gemeinde Berkatal |
| | Dr. Bergner |
| | Bürgermeister |