Gemäß § 3 (2) BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung am 14.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst hat.
Für den Teilgeltungsbereich 1 (TGB 1) in der Gemarkung Frankershausen, Flur 33, Flurstück 50/19 teilweise und für den Teilgeltungsbereich 2 (TGB 2) in der Gemarkung Hitzerode, Flur 1 die Flurstücke 46 und 47 soll die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berkatal durchgeführt werden.
Planziel ist es für den TGB 1 die Genehmigungsgrundlage für einen Anbau an den bestehenden Kindergarten sowie für den TGB 2 den Neubau eines Feuerwehrhauses zu schaffen. Die jeweils dargestellten Grünflächen sollen in Flächen für den Gemeinbedarf geändert werden.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berkatal, Gemarkungen Frankershausen und Hitzerode wird zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB zu jedermanns Information in der Zeit vom
30. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025
auf der Homepage der Gemeinde Berkatal unter
https://www.berkatal.de/seite/435626/bauleitplanung-laufende-verfahren.html während des o.g. Zeitraumes zu jedermanns Information zur Einsicht und zum Download im Rahmen der Vorinformation bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Darüber hinaus werden die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Berkastraße 54, 37297 Berkatal zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (info@planung-henke.de) oder bei Bedarf mündlich, schriftlich und zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt wird.
Berkatal, den 12. Dezember 2024