Am 15. Februar wird die erste Rate der Gemeindesteuern und -abgaben (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gebühr für Niederschlagswasser, Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühr) sowie die Nachzahlung aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2023 fällig.
Die Steuer- und Abgabepflichtigen, die kein Lastschrifteinzugsverfahren mit der Gemeindekasse vereinbart haben, werden gebeten, die erste Rate ihrer Steuer- bzw. Abgabepflicht an die Gemeindekasse zu überweisen.
Gutschriften aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2023 werden mit der ersten Rate verrechnet.