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Berkatal Bote
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufruf zur Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Berkatal endet mit Ablauf des 10.05.2026. Die Gemeinde Berkatal sucht geeignete Bewerber für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson der Gemeinde Berkatal.

Stellung und Aufgaben der stellvertretenden Schiedsperson:

Die stellvertretende Schiedsperson ist allgemeiner Vertreter der Schiedsperson und tritt dann in Erscheinung, wenn die Schiedsperson selbst in der Ausübung des Amtes verhindert ist.

Aufgabe der Schiedsämter ist die außergerichtliche Streitschlichtung in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und sind in aller Regel keine Juristen. Da aber die Schiedsfrauen und Schiedsmänner auch in ihren Amtsbezirken leben, kennen sie oft die menschlichen Hintergründe eines Streits und sind deswegen in der Lage, vernünftige Vorschläge für eine Einigung der streitenden Parteien zu unterbreiten.

Aufgabe der Schiedsämter ist nur das Schlichten, nicht aber das Richten. Hier geht es demnach allein um die Vermittlung einer gütlichen Einigung, nicht aber um die rechtliche Beurteilung und Entscheidung eines Rechtsstreits.

Aus Vergleichen, die von den Schiedsämtern protokolliert werden, kann – wie aus einem Urteil – 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Voraussetzungen für eine Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson:

Schiedspersonen und deren Stellvertreter müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,
  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;
  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Verfahren zur Einsetzung der stellvertretenden Schiedsperson:

Die Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Die Person wird für fünf Jahre der Gemeindevertretung gewählt und vom Amtsgericht Eschwege bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Weitere Informationen:

Wo finden die Schlichtungsverhandlungen statt?

Die Schiedsperson oder deren Stellvertreter setzt einen Termin für eine Verhandlung fest. Zu diesem Zeitpunkt müssen beide Parteien an den von Ihnen festgelegten Ort (in der Regel im Rathaus der Gemeinde) erscheinen. Die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre unterstützt so die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens.

Gibt es eine Auslagenerstattung?

Die Schiedsperson erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung. Außerdem bekommt sie eine Dokumentenpauschale für die Aufnahme von Anträgen, für Mitteilungen an die Parteien sowie für Ausfertigungen und Ablichtungen von Protokollen und Bescheinigungen. Die bei der Durchführung der Amtshandlung entstehenden notwendigen baren Auslagen werden erstattet. Auf Antrag werden zusätzliche notwendige Auslagen erstattet.

Bewerbungsunterlagen:

Eine formlose Bewerbung ist bitte mit einem Lebenslauf der Gemeindeverwaltung einzureichen. Anzugeben sind

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon, ggf. Fax, E-Mail-Adresse
Berkatal, den 06.02.2026
Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal
Dr. Lutz Bergner
Bürgermeister