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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Gem. § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit mit Kontakt zu Lebensmitteln, z. B. bei Vereinsfesten ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Die Belehrung zählt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, auch vereinsübergreifend.

Nachdem im Herbst vergangenen Jahres an zwei Terminen Erstbelehrungen in der Gemeinde Breuna stattgefunden haben, findet am Dienstag, dem 23. April 2024, 18 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Breuna erneut eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt statt. Dieser „Kurs“ ist mittlerweile voll belegt; es werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen! Alle für diesen Tag vorgemerkten Personen / Vereinsmitglieder wurden bereits von der Gemeindeverwaltung schriftlich von dem Termin in Kenntnis gesetzt und zur Teilnahme berücksichtigt.

Im Mai 2024 ist ebenfalls eine Erstbelehrung in der Gemeinde Breuna vorgesehen.

Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für die Teilnahme vormerken zu lassen. Hierzu senden Sie bitte eine schriftliche Mitteilung an gemeinde@breuna.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Verein/Ehrenamt.

Nach Terminbekanntgabe werden Sie von der Gemeindeverwaltung schriftlich informiert!

Von Terminnachfragen bitten wir abzusehen!

Ihre Gemeindeverwaltung Breuna