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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Amt für Bodenmanagement Korbach

Außenstelle Hofgeismar

Manteuffel-Anlage 4

34369 Hofgeismar

Aktenzeichen: 3426419

Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Es wird bekannt gemacht, dass in der

Gemeinde:

Breuna

Lagebezeichnung:

L 3080

Gemarkung:

Oberlistingen

Flur: 12

Flurstück(e):

29/4, 30/3, 39/1, 41/4, 42/5, 45/4, 46/4, 48/2, 54/4, 55/2,

58/2, 61/1, 63/1, 64, 65, 67/4, 68/8, 92/1, 94/1, 95/4, 185/5,187/2, 187/3, 187/7, 187/9, 188, 189/6, 190/4, 191/4, 191/5, 196/20, 247/66, 248/66, 249/66,

Flur: 5

Flurstück(e):

1/1, 1/2, 12/4, 12/9, 12/10,12/12, 24, 25, 88/3, 89/1, 105,

Flur: 3

Flurstück(e):

60, 62/5, 65/1,

eine

Grenzfestlegung, Grenzfeststellung, Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602) durchgeführt wurde.

Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den Betroffenen

vom 19.03.2025 bis 02.04.2025

im Amt für Bodenmanagement Korbach, Außenstelle Hofgeismar,

Manteuffel-Anlage 4, 34369 Hofgeismar, Kundenservice

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr und

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen vorgenannte Maßnahme kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Korbach, Außenstelle Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 4, 34369 Hofgeismar, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Hofgeismar, 05.03.2025
Ihr Amt für Bodenmanagement Korbach