Alle Eigentümer werden darum gebeten, dass diese die Einhaltung der notwendigen Schornsteinfegerarbeiten laut Feuerstättenbescheid für ihre Liegenschaften im Ortsteil Niederlistingen mit genutzten Rauchschornsteinen, die 1, 2, 3 und 4 mal pro Jahr gereinigt werden, für den Zeitraum vom 07.04. bis zum 15.04.2025 zu beachten haben, sowie, dass die notwendigen Messungen und Überprüfungen der Öl- und Gasheizungen ab Juni 2025 durchführen zu lassen sind.
Um Nachmessungen zu vermeiden wird gebeten, die Feuerungsanlagen fachgerecht reinigen und warten zu lassen.