| 1. | Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.03.2024 |
a) Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen.
b) Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 01.02.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des am 11.04.2023 durch den Gemeindevorstand festgestellten Jahresabschlusses 2021 wird nicht vorgenommen.
c) Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna wird für den von der Revision des Landkreises Kassel geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
| 2. | Öffentliche Bekanntmachung |
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 15.04.2024 bis 23.04.2024 in der Gemeindeverwaltung Breuna, Hauptamt, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna, während der Dienststunden öffentlich aus.