Die Gemeinde Breuna hat durch Satzung die Straßenreinigungspflicht (u. a. für Straßen, Gehwege, Rinnen) auf die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke übertragen.
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) eine sofortige Reinigung notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.
Der Straßenkehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zugeführt noch in Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und regelmäßige Durchführung der Straßenreinigung.
Vielen Dank.