Was kann angeliefert werden?
Wer kann anliefern?
Wo und wann kann angeliefert werden?
Die Anlieferungen werden überwacht. Nicht geeignetes Material (Grünabfälle, Blumen, Unkraut, Laub, Grasschnitt, große Baumstümpfe und über 30 cm Durchmesser starke Stämme etc.) muss zurückgewiesen werden, um ein qualitativ gutes und sauberes Schreddermaterial zu erhalten. Es handelt sich um ein gebührenfreies Angebot der Gemeinde Breuna ohne rechtliche Verpflichtung.
Weitere Auskünfte erteilt:
Gemeinde Breuna
Bau- und Liegenschaftsamt
Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna
Herr Raabe, Tel. 05693/9898-17
Frau Käseberg, Tel. 05693/9898-18