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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen



1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl., Seite 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna am 04.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

14.902.980 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.764.520 EUR

mit einem Saldo von

138.460 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

22.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

22.000 EUR

mit einem Überschuss von

160.460 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

828.380 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.553.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.745.000 EUR

mit einem Saldo von

- 2.192.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

708.000 EUR

mit einem Saldo von

- 708.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

2.071.620 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

550 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

550 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets verwendet werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Die Ansätze für Aufwendungen der Budgets sind übertragbar.

Breuna, den 04.03.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna
Wiegand, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

Der Landrat des Landkreises Kassel hat die Genehmigung am 23.04.2024 erteilt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) in Höhe von 500.000 €

(in Worten: - fünfhunderttausend -).

Kassel, 23.04.2024
Der Landrat des Landkreises Kassel
Im Auftrag
Brückmann
3. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 06.05.2024 bis einschließlich 15.05.2024 im Rathaus Breuna, Hauptamt, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag von 14.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Breuna, den 25.04.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna
Wiegand, Bürgermeister