Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl., Seite 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna am 04.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.902.980 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.764.520 EUR |
| mit einem Saldo von | 138.460 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 22.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 22.000 EUR |
| mit einem Überschuss von | 160.460 EUR |
im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 828.380 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.553.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.745.000 EUR |
| mit einem Saldo von | - 2.192.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 708.000 EUR |
| mit einem Saldo von | - 708.000 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf von | 2.071.620 EUR |
festgesetzt.
Kredite im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 550 v. H. | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 550 v. H. | |
| 2. Gewerbesteuer auf
| 400 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets verwendet werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Die Ansätze für Aufwendungen der Budgets sind übertragbar.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
Der Landrat des Landkreises Kassel hat die Genehmigung am 23.04.2024 erteilt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2024 bedarf der nachstehenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
1. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 4 der Haushaltssatzung) in Höhe von 500.000 €
(in Worten: - fünfhunderttausend -).
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 06.05.2024 bis einschließlich 15.05.2024 im Rathaus Breuna, Hauptamt, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag von 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr