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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I, Nr. 108) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna am 11.12.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

750 %

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 %

3.

für die Gewerbesteuer 400 %.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Breuna, den 12.12.2024
Wiegand, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am 16.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Breuna (www.breuna.de) öffentlich bekannt gemacht.

Breuna, den 16.12.2024
Wiegand, Bürgermeister