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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Stand 11.12.2024

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), sowie die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), erlässt der Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna die folgende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna am 11.12.2024 beschlossene Satzung mit der Bezeichnung Klarstellungssatzung „Oberlistingen Hinter den Höfen (KLS 03)“:

§ 1

Die Klarstellungssatzung wird für einen Teilbereich an der Straße „Hinter den Höfen“ gemäß dem beigefügten Lageplan (Maßstab 1:2.500) erlassen. Mit dieser Satzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB der unter § 2 dieser Satzung aufgeführten Flurstücke nach § 34 BauGB.

§ 2

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurstücke 62 (tlw.), 63/2 (tlw.), 63/3, 66 (tlw.), 67 (tlw.) und 187/1 (tlw.) aus der Flur 2 in der Gemarkung Oberlistingen; sowie die Flurstücke 1, 2/9, 2/10, 8/6, 8/7, 8/8, 8/9, 10/3, 11/1 und 16/2 aus der Flur 11 in der Gemarkung Oberlistingen.

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3

Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.

Breuna, den 16.12.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna
gez. Jens Wiegand
Bürgermeister
Hinweis:

Die Ergänzungssatzung einschließlich Lageplan gemäß § 1 kann während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Breuna im Bauamt eingesehen werden. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am 10.01.2025.