Kompostierbare Biobeutel mit dem Keimlingslogo dürfen weiterhin im Landkreis Kassel benutzt werden
Die gute Nachricht vorab, die kompostierbaren Biobeutel mit dem Keimlingslogo können weiterhin im Landkreis Kassel genutzt werden. Natürlich kann man seine Küchenabfälle auch in alte Zeitungen oder in Papiertüten verpacken. Es geht aber auch unverpackt. Jedoch dürfen keine Kunststofftüten oder Gemüseplastiktüten verwendet werden, denn Kunststoffe lassen sich nicht abbauen.
In Versuchen mit dem Witzenhausen-Institut wurde vorab getestet, ob sich die kompostierbaren Biobeutel mit dem Keimlingslogo in den Kompostwerken des Landkreises Kassel auch tatsächlich abbauen. Da dort die Bioabfälle sehr schonend umgesetzt werden, verrotten die kompostierbaren Biobeutel.
Ziel der neuen Bioabfallverordnung ist, den Eintrag von Kunststoffen wie Mikroplastik und anderen Fremdstoffen wie Glas, Textilien, Hygieneartikel weiter zu reduzieren. Nur so ist gewährleistet, dass der Kompost frei von Fremdstoffen ist. Der Kompost des Landkreises Kassel ist güteüberwacht und wird regelmäßig untersucht. Größtenteils wird der Kompost in der Landwirtschaft eingesetzt und ist auch für den ökologischen Landbau geeignet.
Damit wir weiterhin Qualitätskompost erzeugen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
| In den Biobehälter gehören: | Das muss draußen bleiben: |
| Rasenschnitt | Plastiktüten, Verpackungen |
| Laub | Hygieneartikel |
| Gartenabfälle | Katzenstreu, Hundekot und sonstige Fäkalien von Tieren |
| Reste von Obst und Gemüse |
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| Topfblumen (ohne Topf) | Sand, Kies, Steine |
| Verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung) | Staubsaugerbeutel |
| Knochen und Gräten | Leder, Textilien (auch gestricktes aus Wolle) |
| Essensreste, auch gekochtes | Alufolie, Metall |
| Blumensträuße (ohne Schleifen und künstlicher Deko) | Asche, Holz |