Bekanntmachung der Nachrücker für die ausgeschiedenen Gemeindevertreter, die in den Gemeindevorstand gewählt worden sind. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes können nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.
Herr Ingo Baake, 34479 Breuna-Wettesingen, hat mit der Annahme des Amtes als Beigeordneter auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Breuna verzichtet.
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der CDU an seine Stelle Herr Frank Krakenberg, 34479 Breuna nach. Frank Krakenberg hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.
Somit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU Herr Jan Bringmann, 34479 Breuna-Niederlistingen an seine Stelle nach.
Herr Andreas Hold, 34479 Breuna-Oberlistingen, hat mit der Annahme des Amtes als Beigeordneter auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Breuna verzichtet.
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der CDU an seine Stelle Herr Christian Kühne, 34479 Breuna, nach.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Breuna binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter in Breuna, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen (§ 25 Kommunalwahlgesetz).