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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Nachrückers für das ausgeschiedene Mitglied des Ortsbeirates Oberlistingen, der in den Gemeindevorstand gewählt worden ist.

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes können nicht gleichzeitig einem Ortsbeirat angehören. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.

Somit ist folgende Veränderung amtlich bekannt zu machen:

Herr Andreas Hold, 34479 Breuna-Oberlistingen, hat mit der Annahme des Amtes als Beigeordneter auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Oberlistingen verzichtet.

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU an seine Stelle Herr Korbinian Bauer, 34479 Breuna-Oberlistingen, nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Breuna binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter in Breuna, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Breuna, den 07.05.2026
Jens Wiegand
Gemeindewahlleiter