Bekanntmachung des Nachrückers für das ausgeschiedene Mitglied des Ortsbeirates Wettesingen, der in den Gemeindevorstand gewählt worden ist.
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes können nicht gleichzeitig einem Ortsbeirat angehören. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach.
Herr Ingo Baake, 34479 Breuna-Wettesingen, hat wegen der Annahme des Amtes als Beigeordneter auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Wettesingen verzichtet.
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der CDU an seine Stelle Herr Jürgen Rönsch, 34479 Breuna-Wettesingen, nach. Jürgen Rönsch hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der CDU an seine Stelle nach.
Da der Wahlvorschlag der CDU keine weiteren Bewerber beinhaltet, wird es keinen Nachrücker geben und der Sitz im Ortsbeirat frei bleiben.
Die Mitgliederzahl des Ortsbeirates Wettesingen für die Wahlperiode 2026 bis 2031 verringert sich dadurch von bisher 9 auf künftig 8 Mitglieder.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Breuna binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter in Breuna, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen (§ 25 Kommunalwahlgesetz).