Titel Logo
Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 23/2025
Ortsgericht
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsgericht

Informationen

Ortsgericht

Beglaubigung von

1.) Unterschriften, z. B. Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

2.) Abschriften oder Kopien, wie z. B. bei Zeugnissen.

Schätzung von:

bebauten und unbebauten Grundstücken auf Antrag einer Beteiligten, eines Beteiligten oder einer Behörde

beweglichen Sachen

Nutzungen und Rechten an einem Grundstück sowie des Wertes von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind.

Nachlasssicherung, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass Unbefugte sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten.

Einbindung durch Gerichte, z. B. Auskunft über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse, gutachterliche Stellungnahmen, Aufstellung von Nachlassinventaren und Vermögensverzeichnissen.

Die Gebühren für die Amtshandlungen richten sich nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen in der jeweils gültigen Fassung.

Schiedsamt

Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen.

Ein "erstrittenes Urteil" führt nicht immer zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien, die häufig als Nachbarn oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist hier allemal der bessere und auch kostengünstigere Weg.

Bei vielen "kleinen" Straftaten muss die geschädigte Person erst einmal zum Schiedsamt, ehe sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erheben kann. Schlichtungsverhandlungen finden z. B. statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Die Erfahrung zeigt, dass dabei fast die Hälfte der Fälle gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarung beigelegt wird.

Der Schiedsmann kann auch freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei Geldforderungen gegen den Kaufmann an der Ecke oder gegen den Handwerker in der Nachbarschaft empfiehlt sich dieses ebenso wie bei der Auseinandersetzung um den Baum auf der Grenze oder die Einhaltung der Hausordnung zwischen Nachbarn und Hausgenossen. Auch bei bestimmten Verletzungen der persönlichen Ehre kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Durch die Arbeit des Schiedsmannes gelingt es häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. Die Gebühren sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig.

Stand: April 2025