Teilnahmegebühren:
Es besteht die Möglichkeit, dass Empfänger von Bürgergeld oder Wohngeld im Gemeindebüro einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen können, um die Teilnahme ihres Kindes zu finanzieren.
Wohnsitz Gemeinde Breuna
1. Kind: 75 €
2. Kind: 44 €
3. Kind: 18 €
Wohnsitz nicht in der Gemeinde Breuna
1. Kind: 92 €
2. Kind: 57 €
3. Kind: 37 €
Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung direkt in bar zu bezahlen oder im Voraus auf das Bankkonto der Gemeindekasse Breuna zu überweisen. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr nur bei Bereitstellen einer Ersatzperson in voller Höhe erstattet. Ansonsten behalten wir uns vor, die Teilnahmegebühr einzubehalten.
Bankverbindung:
Kasseler Sparkasse
IBAN DE80 5205 0353 0145 0200 97 – BIC HELADEF1KAS
Die Anmeldungen können ab sofort in der Gemeindeverwaltung Breuna Team Kasse/Buchhaltung abgegeben werden.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht! Wir melden uns nur in dem Fall, sollte eine Teilnahme nicht möglich sein.
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Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Telefon:
Adresse:
Besonderheiten/ Allergien etc.:
Ich bin damit einverstanden, dass mein/e Sohn/Tochter an der o.g. Aktion inkl. gemeinschaftlicher Unternehmungen teilnimmt.
Mir ist bekannt, dass für Unfälle, Schäden u.ä. die durch eigenes Verschulden, Übertreten der Freizeitordnung oder höhere Gewalt eintreten, eine Verantwortung seitens der Gemeinde Breuna, nicht übernommen werden kann. Es wird keine Haftung für Personenschänden, Beschädigungen, den Verlust oder den Diebstahl von mitgeführten Wertgegenständen übernommen. Ich weiß, dass ein grober Verstoß gegen die Freizeitordnung (Anweisungen der Begleitpersonen) zum sofortigen Ausschluss von der Aktivität führen kann und dadurch gesondert anfallende Kosten von mir übernommen werden müssen.
Der Veröffentlichung von Fotos von meinem Kind, seitens der Jugendarbeit Breuna zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit stimme ich zu.
| O | Ja |
| O | Nein |
Sie haben das Recht, jeder Zeit ohne Angaben von Gründen diese Einwilligung zu widerrufen.
(Ort, Datum, Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten)