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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Gem. § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit mit Kontakt zu Lebensmitteln, z. B. bei Vereinsfesten ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Die Belehrung zählt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, auch vereinsübergreifend.

Die Gemeinde Breuna teilt mit, dass am Dienstag, 19. August 2025, 18 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Breuna, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna, erneut eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Kassel stattfindet.

Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Für die Teilnahme senden Sie bitte eine schriftliche Mitteilung an gemeinde@breuna.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Verein/Ehrenamt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Kurs nur stattfinden kann, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen erreicht ist. Sofern der Kurs nicht zustande kommt, werden die vorgemerkten Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

Ihre Gemeinde Breuna