Titel Logo
Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

 

 

3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie – Wolfsloh“, Gemarkung Niederlistingen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäßig § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna hat in ihrer Sitzung am 30.09.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie – Wolfsloh“ in der Gemarkung Niederlistingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Bauleitplanverfahren wird als Regelverfahren nach den Vorschriften der §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Breuna, die betroffenen Flächen als „Flächen für den Wald“, überlagert mit der Darstellung „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien – Windenergie“, darzustellen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen vorzubereiten. Hierdurch soll der Ausbau erneuerbarer Energien unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Belange gefördert und ein Beitrag zur Energieversorgung geleistet werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung liegt in der Gemarkung Niederlistingen und ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan und dem Lageplan zur Abgrenzung des Änderungsbereiches, die Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

Übersichtsplan zur Lage des räumlichen Geltungsbereiches, genordet, ohne Maßstab:

 

Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, genordet, ohne Maßstab:

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windenergie – Wolfsloh“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (mit Umweltbericht), kann in der Zeit vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Breuna unter

www.breuna.de/leben-und-wohnen/wohnen-oeffentliche-einrichtungen/bauplaetze-und-bebauungsplaene/bauleitplanung/

eingesehen und heruntergeladen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jede Person über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen können in elektronischer Form an gemeinde@breuna.de vorgebracht werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Breuna, Hauptamt, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna, abgegeben oder nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter gemeinde@breuna.de oder unter der Rufnummer 05693 9898-13 zur Niederschrift gebracht werden.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Breuna, Volkmarser Straße 3, Hauptamt, 34479 Breuna, als eine ergänzende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise:

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen werden als Teil der Öffentlichkeit beteiligt; ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich innerhalb der vorgenannten Frist im Rahmen ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs zu der Planung zu äußern. Kinder und Jugendliche sind als Teil der Öffentlichkeit ausdrücklich angesprochen und eingeladen, sich mit ihren Ideen und Hinweisen einzubringen. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen können über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter

www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.

Breuna, den 16.06.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna
gez. Jens Wiegand
Bürgermeister