Titel Logo
Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 27/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus wird berichtet

Hundekot muss entfernt werden!

Für viele Hundehalter ist das Entfernen des Hundekots selbstverständlich. Leider gilt das jedoch nicht für alle.

Oft werden Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen oder Grünanlagen vorgefunden. Die Hundehalterinnen und -halter kümmern sich vielfach nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere, und überlassen die Straßenreinigung den betroffenen Anwohnern oder den Mitarbeitern der Gemeinde.

Liegengebliebener Hundekot kann gefährliche Krankheitserreger enthalten. Dadurch können sowohl Menschen als auch andere Tiere gefährdet werden.

Nach dem Abfallrecht gilt Hundekot als Abfall. Somit handeln Hundebesitzer, welche den Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lassen, ordnungswidrig. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die Ordnungsbehörde hierfür bis zu 250,00 € Bußgeld festsetzen. Darüber hinaus sind die Kosten der Straßenreinigung zu tragen.

Hinweise auf Verursacher von Verschmutzungen durch Hundekot können auf Wunsch auch vertraulich an die Gemeindeverwaltung Breuna oder die zuständige Ordnungsbehörde in Habichtswald unter der Tel.-Nr.: 05606/5996-250 gerichtet werden.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und um Rücksichtnahme den Mitmenschen gegenüber.