Der bevollmächtigte Schornsteinfeger bittet alle Eigentümer, dass diese die Einhaltung der notwendigen Schornsteinfegerarbeiten laut Feuerstättenbescheid für ihre Liegenschaften im Ortsteil Niederlistingen mit genutzten Rauchschornsteinen, die 3- bzw. 4-mal pro Jahr gereinigt werden, für den Zeitraum vom 23.01. bis zum 26.01.2024 zu beachten haben