Die Gemeindeverwaltung Breuna teilt mit, dass die für den 19. August 2025 terminierte Belehrung gem. § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt Kassel mangels Anmeldungen / Teilnehmer nicht stattfinden wird.
Alternativ kann digital eine Online-Infektionsschutzbelehrung zur klassischen Belehrung vor Ort genutzt werden.