Für viele Hundehalter ist das Entfernen des Hundekots selbstverständlich. Leider gilt das jedoch nicht für alle. Oft werden Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen und Wegen, Bürgersteigen oder Grünanlagen vorgefunden. Manche Hundehalterinnen und -halter kümmern sich nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere und überlassen die Straßenreinigung den betroffenen Anwohnern oder den Mitarbeitern der Gemeinde.
Liegengebliebener Hundekot kann gefährliche Krankheitserreger enthalten. Dadurch können sowohl Menschen als auch andere Tiere gefährdet werden.
Nach dem Abfallrecht gilt Hundekot als Abfall. Somit handeln Hundebesitzer, welche den Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lassen, ordnungswidrig. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die Ordnungsbehörde hierfür bis zu 250,00 € Bußgeld festsetzen. Darüber hinaus sind die Kosten der Straßenreinigung zu tragen.
Hinweise auf Verursacher von Verschmutzungen durch Hundekot können an die Gemeindeverwaltung Breuna oder die zuständige Ordnungsbehörde in Habichtswald unter der Tel.-Nr.: 05606/5996-0 gerichtet werden.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind.
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und um Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen. Vielen Dank.