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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Die Grundsteuerbescheide für 2025 wurden in der letzten Woche an die Eigentümern oder Bevollmächtigten versandt.

Bei Rückfragen oder Unklarheiten bitten wir Sie, folgendes zu beachten.

Grundsätzlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen zum Grundsteuerbescheid gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bescheid.

Die Messbeträge resultieren aus den Angaben der Eigentümer zur Grundsteuerreform an das Finanzamt zum Stichtag 01.01.2022.

Die Ermittlung der Messbetragshöhe erfolgt durch das Finanzamt und ist eine der Grundlagen zur Berechnung der Grundsteuer.

Die Berechnung der Messbeträge der Grundstücke erfolgte auf der Grundlage der Auskünfte und Angaben der Eigentümer an das Finanzamt.

Die Messbeträge sind für die Gemeinde Breuna verbindlich.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Die Vorgabe, eine Aufkommensneutralität der Kommunen zu erwirken, ist mit der Festsetzung der Hebesätze, die in der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna am 11.12.2024 beschlossen wurden, erfüllt.

Die Satzung wurde am 16.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Breuna (www.breuna.de) öffentlich bekannt gemacht.

Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer der Gemeinde Breuna insgesamt allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll.

Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss.

Durch die Veränderung der Messträge und der Hebesätze kann die Höhe der Grundsteuer zum Vorjahr variieren.

Viele Grüße aus dem Rathaus Breuna