| a) | Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen. |
| b) | Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 19.02.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. |
| c) | Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna wird für den von der Revision des Landkreises Kassel geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung Entlastung erteilt. |
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung für mindestens ein Jahr auf der Homepage der Gemeinde Breuna (www.breuna.de) unter der Rubrik Rathaus-Aktuelles-Finanzen/Haushalt veröffentlicht.