| 1. | Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.09.2024 |
| a) | Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen. |
| b) | Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 30.06.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des am 22.05.2023 durch den Gemeindevorstand festgestellten Jahresabschlusses 2022 wird nicht vorgenommen. |
| c) | Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna wird für den von der Revision des Landkreises Kassel geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung Entlastung erteilt. |
| 2. | Öffentliche Bekanntmachung |
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 18.11.2024 bis 26.11.2024 in der Gemeindeverwaltung Breuna, Hauptamt, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna, während der Dienststunden öffentlich aus.