| a) | Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen. |
| b) | Der Schlussbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 16.06.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des am 27.02.2023 durch den Gemeindevorstand festgestellten Jahresabschlusses 2020 wird nicht vorgenommen. |
| c) | Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Breuna wird für den von der Revision des Landkreises Kassel geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung Entlastung erteilt. |
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 04.12.2023 bis 12.12.2023 in der Gemeindeverwaltung Breuna, Hauptamt, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna, während der Dienststunden öffentlich aus.