Titel Logo
Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 48/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus wird berichtet -

Mitteilungen aus dem Ordnungsamt

hier: Winterdienst-Schneeräumung

Mit Beginn des Winters kommt es immer wieder vermehrt zu Anfragen beim Ordnungsamt, in denen nach der Zuständigkeit für die Schneeräumung bei Straßen mit einseitigem Gehweg gefragt wird.

Der Winterdienst in der Gemeinde Breuna ist in den §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese haben wir nachfolgend abgedruckt.

Danach sind in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke und in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet zur Schneeräumung.

Das heißt 2024 die Grundstückseigentümer auf der Gehwegseite und ab 1.1.2025 die Grundstückseigentümer auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite.

Das Ordnungsamt bittet den Winterdienst entsprechend der nachfolgend abgedruckten Regelungen ordentlich und gewissenhaft durchzuführen.

Auszug aus der gültigen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Breuna

Teil III

Winterdienst

§10

Schneeräumung

§11

Beseitigung von Schnee- und Eisglätte