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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 48/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Alle Hauseigentümer, insbesondere Bauherren sowie die an Baustellen arbeitenden Handwerker, sollten zu Beginn der Frostperiode notwendige Schutzmaßnahmen treffen, um frostgefährdete Wasserzähler und Wasserleitungen zu schützen.

Auf folgende allgemein geltende Regeln wird hingewiesen:

Schadhafte Kellerfenster uns sonstige Öffnungen müssen geschlossen und die gefährdeten Wasserzähler und -leitungen mit Dämmstoffen, z. B. Glaswolle oder alten Kleidungsstücken, isoliert werden.

Bauanschlüsse und nicht ständig benutzte Leitungen sind bei niedrigen Temperaturen abzudrehen. Hierbei ist zu beachten, dass das in den Leitungen verbleibende Wasser abzulassen ist und der Wasserzähler sowie evtl. freiliegender Leitungen abgedeckt werden.

Offene Wasserleitungsgräben sind vollständig zu verfüllen und zu verdichten.

Bei Wiederinbetriebnahme der Innenleitungen wird empfohlen, das Wasser langsam wieder aufzudrehen und die Leitungen an dem höchstgelegenen Wasserhahn zu entlüften.

Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Wasserzähler oder -leitungen einfrieren, dürfen diese in gar keinem Fall mit offenem Feuer, Lötlampen oder ähnlichen aufgetaut werden. Lassen Sie die erforderlichen Auftauarbeiten nur von einem sachkundigen Installateur durchführen. Nur so vermeiden Sie evtl. größere Schäden und wahren ihre Interessen gegenüber Ihrer Versicherung.

Der Austausch eines durch Frosteinwirkung beschädigten Wasserzählers geht ausschließlich zu Lasten des Eigentümers bzw. Nutzungsberechtigen.

Sofern Wasserzähler, Wasserleitungen oder die Verbrauchsanlagen durch Frosteinwirkung beschädigt werden, ist unverzüglich die Gemeindeverwaltung, Bauamtsleiter Herr Stefan Raabe, Telefonnummer 05693/9898-17 oder an Wochenenden der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Breuna unter der Handynummer 0160/90545555 zu benachrichtigen.