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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 49/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ankündigung

Gem. § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit mit Kontakt zu Lebensmitteln, z. B. bei Vereinsfesten ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Die Belehrung zählt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, auch vereinsübergreifend.

Nachdem im Herbst dieses Jahres an zwei Terminen Erstbelehrungen in der Gemeinde Breuna stattgefunden haben, wird aufgrund von Nachfragen im kommenden Jahr (voraussichtlich Frühjahr) ein weiterer Termin stattfinden. Nach Terminbekanntgabe durch das Gesundheitsamt des Landkreises Kassel erfolgt zeitnah eine Mitteilung in den Medien.

Alle Personen/Vereinsmitglieder, die in diesem Jahr nicht mehr berücksichtigt werden konnten, können sich gerne für den dritten Termin in der Gemeinde Breuna vormerken lassen.

Es ist eine schriftliche Mitteilung an gemeinde@breuna.de mit folgenden Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Verein/Ehrenamt.

Zum jetzigen Zeitpunkt vorgemerkte Personen brauchen sich nicht erneut anzumelden.

Von Terminnachfragen bitten wir abzusehen!

Ihre Gemeindeverwaltung Breuna