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Der Gemeindespiegel (Breuna)
Ausgabe 51/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

In der Gemeinde Breuna, Landkreis Kassel,

ist die Stelle der

hauptamtlichen Bürgermeisterin

oder des hauptamtlichen Bürgermeisters

neu zu besetzen. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen mit ca. 3.400 Einwohner.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 25. Mai 2025 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Breuna für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 15. Juni 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Die Besoldung erfolgt gemäß der Hessischen Kommunal-besoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A 16 des Bundesbesoldungsgesetzes. Zusätzlich wird eine Aufwands-entschädigung nach den Sätzen des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

Der Beginn der Amtszeit ist der 15. November 2025.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 und § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der vollständige Wortlaut der „Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ wurde in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan auf der Homepage der Gemeinde Breuna, und im Gemeindespiegel, unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ am 13. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht und kann auch bei dem Gemeindewahlleiter, Rathaus, Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna, Telefon 05693 9898-10, angefordert werden.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge gelten die Bestimmungen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).

Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens am Montag, 17. März 2025, bis 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Rest, Rathaus, Volkmarser Straße 3, Bürger büro, 34479 Breuna, einzureichen. Unter www.wahlen.hessen.de können die erforderlichen Formblätter heruntergeladen werden.

Sie sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 17. März 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

In der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna besteht zurzeit folgende Sitzverteilung:

SPD 14 Sitze, CDU 9 Sitze.