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Cölbe
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Kommunalwahl am 14. März 2021 Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Kommunalwahl am 14. März 2021

Kommunalwahl am 14. März 2021

Ortsbeirat des Ortsbezirks Bürgeln

Ausscheiden und Nachrücken

Herr Johannes Völker,

Ohmtalstraße 11, 35091 Cölbe, Ortsteil Bürgeln

hat zum 31.12.2023 auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirats des Ortsbezirks Schönstadt verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 KWG verliert er damit sein Mandat unwiderruflich. Sein Ausscheiden aus dem Ortsbeirat des Ortsbezirks Bürgeln stelle ich hiermit gemäß § 34 KWG fest.

Entsprechend den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 und 3 KWG stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Gemeinsam aktiv für Bürgeln“,

Frau Catharina Hüttl, geb. Schlößer,

Heidegarten 6, 35091 Cölbe, Ortsteil Bürgeln

in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Bürgeln nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises (Ortsbezirk Bürgeln) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

35091 Cölbe, den 02.01.2024
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Cölbe
gez. Stefan Gimbel