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Cölbe
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen über das Internet

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Vollendung des 18. Lebensjahres) in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis zum 18. Februar 2025 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal bzw. Wahlbezirk des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 2. Februar 2025 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf diesem Benachrichtigungsschreiben (DIN A4-Papier) finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefunterlagen für die Bundestagswahl erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies aufgrund der verkürzten Fristen frühesten ab Anfang Februar möglich sein.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Den Internet-WAHLSCHEINANTRAG finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Cölbe:

https://www.coelbe.de/wahl

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe

Wahlamt

Kasseler Straße 88

35091 Cölbe

Telefon Wahlamt: 06421 / 9850 - 13

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt