Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe in ihrer Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -15.428.217,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.668.363,00 € |
| mit einem Saldo von | 240.146,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -91.515,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 56.500,00 €- |
| mit einem Saldo von | 35.015,00 € |
| mit einem Fehlbetrag von | 205.131,00 € |
| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 508.674,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.025.290,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.096.470,00 € |
| mit einem Saldo von | -2.071.180,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.781.242,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.179.947,00 € |
| mit einem Saldo von | 1.601.295,00 € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 38.789,00 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf | 2.071.180,00 € |
| festgesetzt. | |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 1.000.000,00 € |
| festgesetzt. | |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 420 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v.H |
.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 HGO, wenn sie 25 vom Hundert des Haushaltsansatzes oder einen Höchstbetrag von 50.000,00 € (in Worten: *fünfzigtausend Euro*) nicht überschreiten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
-Behörde der Landesverwaltung-
A)
Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von
2.071.180 Euro
(i. W.: Zwei Millionen Einundsiebzigtausendeinhundertachtzig Euro)
B)
Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Liquiditätskredit in Höhe von
1.000.000 Euro
(i.W. Eine Million Euro)
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 27.05.2024 bis 07.06.2024
während der Dienststunden
| -montags bis freitags | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| -montags | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| -mittwochs | von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| und |
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| -donnerstags | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
im Rathaus, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 3 öffentlich aus.