Titel Logo
Cölbe
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Cölbe für das Haushaltsjahr 2024, aufsichtsbehördliche Genehmigung und Auslegung

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Cölbe für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe in ihrer Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

festgesetzt.

§ 2

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 HGO, wenn sie 25 vom Hundert des Haushaltsansatzes oder einen Höchstbetrag von 50.000,00 € (in Worten: *fünfzigtausend Euro*) nicht überschreiten.

35091 Cölbe, den 14.03.2024
Der Gemeindevorstand
gez.  —  (Siegel)
Dr. Jens Ried
Bürgermeister

II. Genehmigung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß § 97a Ziffer 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmigt.

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmigt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

„Der Landrat des Landkreises

Marburg-Biedenkopf

-Behörde der Landesverwaltung-

Genehmigung

A)

Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Kredite in Höhe von

2.071.180 Euro

(i. W.: Zwei Millionen Einundsiebzigtausendeinhundertachtzig Euro)

B)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Cölbe festgesetzten Liquiditätskredit in Höhe von

1.000.000 Euro

(i.W. Eine Million Euro)

Marburg, den 26. April 2024
gez.  — (Siegel)
Jens Wommelsdorf
Landrat“

III. Auslegung

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 27.05.2024 bis 07.06.2024

während der Dienststunden

-montags bis freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

-montags

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

-mittwochs

von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

und

-donnerstags

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 3 öffentlich aus.

35091 Cölbe, den 02.05.2024
Der Gemeindevorstand
 —  (Siegel)
gez. Dr. Jens Ried
Bürgermeister