| 1. | Beschluss Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 19.05.2025 gemäß §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Prüfbericht der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Cölbe für 2022 vom 19.02.2025 zur Kenntnis genommen, den zum 31.12.2022 aufgestellten Jahresabschluss der Gemeinde Cölbe endgültig festgestellt und dem Gemeindevorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. |
| 2. | Auslegung Der Jahresabschluss der Gemeinde Cölbe zum 31.12.2022 – einschließlich des Rechen- schaftsberichts – liegt gemäß § 114 Abs. 2 HGO in der Zeit |
vom 10.06.2025 bis 25.06.2025
im Verwaltungsgebäude,
Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 3
zu jedermanns Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist während der Sprechzeiten
| -montags, mittwochs und freitags | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| -montags | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| und | |
| -donnerstags | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
möglich.